Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe

§ 1. Träger des Lehrgangs

Veranstalter der Ausbildung und Fortbildung ist die Logistik + Transport Agentur GmbH, Uelpestraße 21, 51674 Wiehl.

§ 2. Anmeldung

  1. Eine Anmeldung ist erforderlich, um an den Lehrgängen teilzunehmen. Die verschiedenen Kursarten können von den Teilnehmer:innen selbstständig online unter folgendem Link gebucht werden:https://www.fahrschule-lta.de/erste-hilfe-kurs-fuehrerschein-wiehl/
  2. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs.
  3. Bei „offenen Kursen“ ist die Anzahl der Teilnehmer:innen auf 20 Personen begrenzt. Für Firmenbuchungen begrenzen auch die Berufsgenossenschaften die Anzahl auf maximal 20 Teilnehmer:innen.
  4. Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail durch die Logistik + Transport Agentur GmbH.
  5. Jede bestätigte Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnehmer:innen sind somit zur Zahlung der Kursgebühr oder der Ausfallgebühr bei Nichtantritt verpflichtet (Ausnahmen siehe § 3 Rücktritt von der Kursbuchung).

§ 3. Rücktritt von der Kursbuchung

  1. Bis zu fünf Tage vor Kursbeginn kann die Anmeldung schriftlich per Post, Fax oder E-Mail ohne Angabe von Gründen storniert werden.
  2. Kurzfristige Krankmeldungen müssen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Bei fehlendem Nachweis oder Nichterscheinen trotz verbindlicher Buchung ist die Kursgebühr vollständig nach Rechnungserhalt innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen.
  3. Besondere persönliche Umstände werden individuell vom Koordinator oder der Koordinatorin der Ausbildung geprüft.

§ 4. Rücktritt durch den Träger

  1. Die Mindestanzahl an Teilnehmer:innen, die erforderlich ist, damit ein Kurs stattfindet, liegt bei zehn Personen. Sollte diese Anzahl bis drei Tage vor Kursbeginn nicht erreicht werden, werden die angemeldeten Personen spätestens einen Werktag vor dem Kurs schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Ein Ersatztermin wird von der Logistik + Transport Agentur GmbH angeboten.
  2. Wenn vor Ort trotz ausreichender vorheriger Anmeldungen nicht genügend Teilnehmer:innen erscheinen, muss der Kurs aufgrund der Richtlinien der Unfallversicherungsträger (DGUV Grundsatz 304-001) abgesagt werden.
  3. Bei Ausfall des:der Kursleiters:Kursleiterin kann der Kurs kurzfristig abgesagt werden. Sollte dies am selben Tag kurz vor Beginn des Kurses geschehen, stellt die Logistik + Transport Agentur GmbH alternative Termine zur Verfügung.
  4. Im Falle einer Absage aufgrund von Personalmangel werden die angemeldeten Teilnehmer:innen spätestens einen Werktag vor dem geplanten Kurstermin schriftlich, per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt. Ersatztermine werden angeboten und umgebuchte Teilnehmer:innen nach Möglichkeit bevorzugt behandelt.
  5. Ansprüche gegen die Logistik + Transport Agentur GmbH wegen eines ausgefallenen Lehrgangs sind ausgeschlossen.

§ 5. Kurse an anderen Veranstaltungsorten (Firmen, Vereine, Schulen)

  1. Ein:e Mitarbeiter:in der Logistik + Transport Agentur GmbH wird bis ca. 30 Minuten vor Kursbeginn am Veranstaltungsort sein. Sollte diese Zeit nicht eingehalten werden können, wird der Auftraggeber oder die Auftraggeberin der Veranstaltung telefonisch über die Verzögerung informiert.
  2. Falls die Verzögerung durch Krankheit oder einen Unfall verursacht wird, bestehen keine Ersatzansprüche gegenüber der Logistik + Transport Agentur GmbH.
  3. Kursabsagen oder Umbuchungen aufgrund von Personalmangel werden frühzeitig, jedoch mindestens eine Woche vor Kursbeginn, dem Kunden oder der Kundin schriftlich mitgeteilt. Ersatztermine werden angeboten.
  4. Die Mindestanzahl von 15 Teilnehmer:innen muss erfüllt werden. Krankmeldungen sind am Kurstag entsprechend nachzuweisen. Bei Nichterfüllung der vereinbarten Teilnehmerzahl oder fehlendem Nachweis wird eine Ausfallgebühr von 49,- € pro fehlender Person in Rechnung gestellt.
  5. Kurse, die bei Firmen, Vereinen oder Schulen vor Ort durchgeführt werden und über Unfallversicherungsträger abgerechnet werden sollen, müssen mit den entsprechenden Abrechnungsformularen der Unfallversicherungsträger belegt werden. Diese müssen vom Auftraggeber oder der Auftraggeberin (Firma) gestempelt und unterschrieben sein. Die Teilnehmer:innen müssen selbst eingetragen sein und ihre Teilnahme durch Unterschrift bestätigen.

§ 6. Abrechnung

  1. Die Abrechnung der Kursgebühren bei „offenen Kursen“ erfolgt durch Rechnungsstellung. Eine Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich.
  2. In Kursen an anderen Veranstaltungsorten (Firmen, Vereine, Schulen) erfolgt die Abrechnung ebenfalls durch Rechnungsstellung.
  3. Zudem fällt für den Auftraggeber oder die Auftraggeberin eine Anfahrtspauschale von einmalig 60,- € an.

§ 7. Haftung

Die Teilnahme an den Lehrgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt der Träger keine Haftung.

§ 8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Anmeldung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Stand: Juni 2024