Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Das gewerbliche Führen eines Busses oder Lastkraftwagens ist seit September 2014 nur noch Fahrern und Fahrerinnen mit der Schlüsselzahl 95, auf der Führerscheinrückseite gestattet. Das erfordert eine ca. 35 bis 40 stündige Zusatzausbildung, die über Seminare – die sogenannten Module 1 bis 5 – absolviert werden kann. Darüber hinaus sind Berufskraftfahrer*innen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (BKrFQG) verpflichtet, diese Qualifizierung alle 5 Jahre zu erneuern.