Erklärung zur Barrierefreiheit
Die LTA GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Websites:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die genannten Websites sind derzeit teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Die Verbesserung der Barrierefreiheit ist bereits in Arbeit.
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit bestehen insbesondere bei folgenden Elementen noch Barrieren:
- Nicht auf allen Seiten ist ein „Skip to Content“-Link vorhanden.
- Aufklappbare Inhaltsbereiche (Toggles/Accordions) sind aktuell noch nicht barrierefrei bedienbar.
- Einzelne Formularelemente und Navigationen werden noch überarbeitet.
Die Überarbeitung dieser Inhalte ist bereits geplant und wird schrittweise umgesetzt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16. Juli 2025 erstellt. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung im Rahmen der laufenden Überarbeitung.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
LTA GmbH
E-Mail: info@lta-gmbh.de
Web: www.lta-gmbh.de
Fahrschule LTA
E-Mail: info@fahrschule-lta.de
Web: www.fahrschule-lta.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Websites benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Die Schlichtungsstelle ist gesetzlich dafür zuständig, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.


